EKB - EINKAUFSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN (UNTERNEHMER)

EISELE GmbH, Waiblingen

§ 1 Allgemeines

Die Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Lieferanten, auch wenn sie bei späteren Bestellungen oder Verträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der Lieferant, insbesondere bei Annahme der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Nehmen wir zu abweichenden Bedingungen des Lieferanten nicht Stellung, so sind diese abgelehnt, abweichende Geschäftsbedingung werden nicht anerkannt. Die Bestätigung unserer Bestellung gilt als Zustimmung zu unseren Einkaufsbedingungen.

§ 2 Bestellung

Jeder Auftrag ist unverzüglich, spätestens jedoch 1 Woche nach Eingang unserer Bestellung unter Angabe unserer Bestelldaten der Lieferzeit und des Preises ausdrücklich zu bestätigen. Abweichungen gegenüber dem Inhalt unserer Bestellung und späteren Vertragsänderung gelten erst dann als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich bestätigt haben. Bei offensichtlichen Irrtürmen, Schreib- und Rechenfehlern in unserer Bestellung besteht für uns keine Verbindlichkeit.

§ 3 Angebote, Preise

Angebote erfolgen kostenfrei. Auf Abweichungen unserer Anfrage ist im Angebot ausdrücklich hinzuweisen. Auch für die Ausarbeitung des Angebotes für Kostenvoranschläge, Planungen und dergleichen wird von uns keine Vergütung gewährt.

Die vereinbarten Preise beruhen auf den jeweils gegenwärtigen Währungsverhältnissen. Bei etwaigen Verschiebungen behalten wir uns ausdrücklich vor, den Rechnungsbetrag um den entsprechenden Umfang zu kürzen.

§ 4 Lieferkonditionen

Kein Eigentumsvorbehalt. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Lieferanten spesenfrei an unser Werk in Waiblingen oder die von uns angegebene Adresse. Haben wir die Fracht zu tragen, so hat der Lieferant die von uns vorgeschriebene Beförderungsart zu wählen, andernfalls ist die für uns günstigste Beförderungsart oder Verpackung im Preis inbegriffen. Mit der Übergabe der gelieferten Gegenstände geht das Eigentum vorbehaltlos auf den Eisele über.

§ 5 Liefertermin, -frist und Verzugsschadensersatz

Die von uns vorgeschriebene Lieferfrist ist verbindlich, es sei denn, dass der Lieferant infolge höherer Gewalt die festgesetzte Lieferzeit nicht einhalten kann. Ist eine Lieferungsverzögerung zu erwarten, hat der Lieferant uns diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen und unsere Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Auftrages einzuholen. Kommt der Lieferant in Verzug, so hat der Eisele nach angemessener Nachfrist das Recht, unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche, eine Vertragsstrafe von ½% des Bestellwertes pro angefangene Woche, höchstens 5% des Bestellwertes und/oder Lieferung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Vor Ablauf des Liefertermins sind wir zu Annahme nicht verpflichtet.

§ 6 Transportrisiko und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht erst an der Empfangsstelle nach Ablieferung in unserem Wareneingang oder bei dem von uns vorgeschriebenen Empfänger auf uns über, bei Installation der entsprechenden Ware erst mit der Ab- und Inbetriebnahme in unserem Betrieb.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung und Haftung. Einschränkungen werden nicht anerkannt. Der Lieferant übernimmt auch die Gewähr für die bei der Herstellung verwendeten Materialein. Für Waren, die mangelhaft sind, stehen Eisele die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche uneingeschränkt zu. Nachbesserung und/oder Nachlieferung erfolgt nach freiem Ermessen von Eisele. Einschränkungen der Pflicht zum Aufwendungsersatz oder Schadenersatz werden weder nach Grund noch in der Höhe anerkannt.

Die Gewährleistungs- und Verjährungsfrist für Mängel oder mangelhafte Leistungen beträgt mindestens 36 Monate. Die weitergehende Frist aus dem Händlerrückgriff (§ 478 BGB) wird hiervon nicht berührt. Für Nach- oder Ersatzlieferungen und Nachbesserungen beginnt die Gewährleistung jeweils mit Eingang bzw. Abnahme neu.

Die Frist zur Mängelrüge gem. §§ 377, 378 HGB wird auf zwei Wochen nach Eingang verlängert. Für den Fall der Zertifizierung des Lieferanten besteht Beweislastumkehr bzgl. Der Fehlerfreiheit der gelieferten Ware.

Bei den von uns oder auf unsere Veranlassung angelieferte Rohmaterialien und Halbfertigkeiten haftet der Lieferer für Wertminderung, auch ohne Verschulden.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich anerkannt werden. Werden Forderungen des Lieferanten bestritten, so steht diesem auf keinem Fall ein Zurückbehaltungsrecht zu.

§ 9 Zahlungen

Für sämtliche Lieferungen gilt 3% Skonto bei Zahlung binnen 14 Tage nach Rechnungseingang oder 90 Tage netto. Für die Skontierung ist weiter Voraussetzung, dass bei Eingang der Rechnung der Wareneingang bereits erfolgt ist. Falsche oder unvollständige Angaben auf der Rechnung verlängern das Zahlungsziel.

§ 10 Technische Ausführung

Alle von uns für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen wie die Zeichnungen, Skizzen, Modelle u.ä. bleiben unser Eigentum, sie sind vertraulich zu behandeln und nach Beendigung der Arbeiten sofort an uns zurückzusenden, sofern keine anderslautenden Anweisungen gegeben sind.Werkzeuge und Modelle, für die Werkzeugkosten berechnet werden, gehen nach vollständiger Bezahlung in unser Eigentum über. Die Weitergabe an Dritte oder die Verwendung für eigene Zwecke ist unzulässig. Für Verlust und Beschädigung haftet der Lieferant.

Der Lieferant sichert ferner zu, dass die gelieferten Teile und das Packmaterial absolut frei von Silikon und anderen benetzungshemmender Substanzen sind.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Waiblingen. Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten unterlegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Haager Internationalen Kaufrechts. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Eiseles zuständig ist. Eisele ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Lieferers zu klagen.

 

Waiblingen, September 2021